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Autounfall im Ausland! - Was dann?Nach einem Unfall gilt im Ausland, wie auch im Inland: sofort anhalten, die (gegebenenfalls im Urlaubsland vorgeschriebene) Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und unter Umständen Verletzten helfen. Zur Erleichterung der Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. |