Das alljährliche Silvesterfeuerwerk lässt immer wieder viele Autofahrer um ihre im Freien abgestellten Fahrzeuge fürchten. Die Technik-Experten des ADAC geben jedoch Entwarnung: Von handelsüblichen Feuerwerkskörpern droht den Blechkarossen bei korrekter Anwendung kaum Gefahr. Selbst wenn eine ausgebrannte Rakete direkt auf dem Auto landet, sind keine größeren Schäden zu befürchten. Das gilt übrigens auch für Cabrios.
Dass ein Fahrzeug in Brand geraten könnte, ist so gut wie ausgeschlossen. Anders liegen die Dinge allerdings, wenn Raketen aus kurzer Entfernung versehentlich auf oder in ein Auto abgefeuert werden und der Treibsatz in direktem Kontakt zum Material abbrennt. Dann besteht die Möglichkeit, dass Scheiben zu Bruch gehen, am Lack oder im Innenraum hässliche Schmauchspuren entstehen.
Keinesfalls sollte man Autodächer oder Kühlerhauben als "Abschussrampe" benutzen oder dort so genannte Tischfeuerwerke wie Chinaböller, Vulkane oder Feuerräder zünden.
Kommt es trotzdem zu einem Schaden, haftet der "Absender" der Rakete. Doch meist bleibt der Verursacher unerkannt. In diesem Fall hilft – falls vorhanden – die eigene Vollkaskoversicherung. Bei Schäden an Scheiben sowie bei Brand- und Explosionsschäden reguliert auch die Teilkaskoversicherung.
Auch wenn nach Ansicht des ADAC das Risiko für Fahrzeugschäden durch Feuerwerkskörper relativ gering ist, sollte man sein Auto in der Neujahrsnacht nach Möglichkeit in die Garage stellen. Dort ist es nicht nur vor verirrten Silvester-Raketen sicher, sondern auch vor angetrunkenen Zeitgenossen, die in Silvesterlaune gerne mal eine Antenne knicken oder einen Rückspiegel abreißen.