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Autorecht - Welcher Führerschein gilt nun in den EU-Ländern?Autourlauber können ihre Fahrt ins Ausland getrost mit einem alten grauen oder rosaroten Führerschein antreten. Nach einer Entscheidung vom 21. März 2000 müssen alle bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung gültigen Fahrerlaubnisse auch in den anderen EU-Staaten weiter anerkannt werden. |