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Autokauf: Garantie, Sachmängelhaftung und FinanzierungRund um den Gebrauchtwagenkauf gibt es eine Reihe von juristischen Fragen und Fußangeln, die man beachten sollte, damit es nach dem Kauf keine böse Überraschung gibt. So kann der Käufer den Händler beispielsweise mindestens 1 Jahr lang für Sachmängel haftbar machen. Dabei kann er zunächst die kostenlose Reparatur verlangen. Gelingt das nicht, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. |