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Autofahrer sollten auf Dachlawinen achtenDie Rechtsprechung gehe von Mitverschulden des Kraftfahrers aus, wenn er sein Auto trotz herrschenden Tauwetters gerade dort abgestellt hat, wo er bereits von der Straße aus die auf dem Dach lagernden - eventuell sogar überhängenden - Schneemassen erkennen konnte. |