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Autodiebstahl: Bei Schlüsselklau droht grobe FahrlässigkeitWird einem Auto- oder Motorradfahrer der fahrbare Untersatz geklaut, kommt meist die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Anders ist es, wenn der Dieb den Schlüssel entwendet und das Auto damit startet. Dann besteht die Gefahr, dass die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit einstuft und der Geschädigte leer ausgeht oder sein Anspruch auf Schadenregulierung stark gekürzt wird. |