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Ausnahmeregelung für Oldtimer bei KennzeichnungsverordnungDer Bundesrat hat beschlossen, die Liste der Ausnahmen der Kennzeichnungsverordnung um historische Fahrzeuge im Sinne der StVZO zu erweitern. Damit wird es auf bundeseinheitlicher Basis möglich, dass Fahrzeuge, die mit einem so genannten "H-Kennzeichen" ausgestattet sind, auch künftig in die Innenstädte fahren können. |