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Auslands-Knöllchen: Zahlen oder Einspruch einlegen?Strafen können aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen ist juristische Hilfe unerlässlich. |