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Tipps
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Auofahrer-Tipps, um den Rest des Winters gut zu überstehen
Fahren Sie auf Winterreifen in den Frühling! Autofahrer, deren Kfz-Ausrüstung nicht dem Wetter angepasst ist, riskieren spätestens ab Mai dieses Jahres ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar 40 Euro. Das sieht die im Bundesrat beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung vor. Damit gibt es zwar keine generelle Winterreifen-Pflicht. Auch könne eine Vollkasko-Versicherung die Leistung nach wie vor nur verweigern, wenn sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten hat - wenn er zum Beispiel mit Sommerreifen im verschneiten Hochgebirge unterwegs war -, beruhigt der Verband öffentlicher Versicherer. "Dennoch sollten Autofahrer bei Schnee und Matsch an ihre eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer denken und ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten", empfiehlt Sven Klein vom Verband öffentlicher Versicherer.
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