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Info Audi Fahr- und Präsentationsgelände in Neuburg an der Donau geplant

Wirtschaft & Handel


Audi Fahr- und Präsentationsgelände in Neuburg an der Donau geplant

Im Südosten der Stadt Neuburg an der Donau plant Audi die Errichtung eines Fahr- und Präsentationsgeländes sowie ein Zentrum zur Entwicklung von Fahrerassistenz- und Insassenschutz-Systemen. Der Automobilhersteller vereinbarte mit Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, das Nutzungskonzept für das rund 400.000 m2 große Gelände im Stadtrat vorzustellen. Bereits Mitte 2012 könnte die Einrichtung in Betrieb gehen.

In der Nähe des Wittelsbacher Golfclubs soll ein Fahr- und Präsentationsgelände mit der hierfür notwendigen Infrastruktur entstehen, in dem zum einen Journalisten künftige Audi-Modelle in Augenschein nehmen und zum anderen Kunden erste Fahreindrücke mit ihrem neuen Automobil sammeln können. Darüber hinaus ist auf dem Gelände ein Zentrum zur Entwicklung von neuen, innovativen Fahrerassistenz- und Insassenschutz-Systemen geplant.

"Die Stadt Neuburg bietet uns ein attraktives Umfeld und beste Voraussetzungen für unser Vorhaben", betont Audi-Entwicklungsvorstand Michael Dick. Der Ausbau des Fahr- und Präsentationsgeländes soll in mehreren Stufen erfolgen und sich in die gestalterisch hochwertige Landschaftsarchitektur rund um den Golfplatz und die angrenzenden Stadtteile einfügen. Dabei erfüllt Audi alle geltenden Umweltkriterien und Lärmschutzbestimmungen. Für das Projekt sind Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe vorgesehen.

Neuburgs Oberbürgermeister weist insbesondere auf die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts hin. "Die Kooperation mit der Audi AG als dem größten Industriepartner in der Region steht für eine langfristige und strategische Ausrichtung des Projekts", erklärt Gmehling: "Von dem neuen Fahr- und Präsentationsgelände in Neuburg werden künftig auch Lieferanten und zuarbeitende Betriebe aus der Region profitieren."

Am kommenden Dienstag, 02. Februar, steht das Vorhaben im Neuburger Stadtrat auf der Tagesordnung. Mit einem öffentlichen Aufstellungsbeschluss kann das Gremium dann die Erstellung eines Bebauungsplans einleiten und damit den Weg für das Projekt ebnen.


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