Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten sich Geschädigte nicht darauf verlassen, dass die Polizei alle Informationen zur Regulierung des Schadens festhält.
Der ACE Auto Club Europa rät daher, selbst Beweise zu sichern. Sinnvoll sei es, von der Unfallstelle und den Beschädigungen an den Autos Fotos zu machen. Außerdem sollten die Unfallgegner ihre Halter- und Versicherungsdaten austauschen und den standardisierten europäischen Unfallbericht auch in der jeweiligen Landessprache zur Hand haben. Keinesfalls dürfe etwas unterschrieben werden, was man aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse nicht vollständig verstanden habe. Ferner rät der ACE bei Autoreisen ins Ausland grundsätzlich zur Mitnahme einer gültigen internationalen (grünen) Versicherungskarte. Sie ist den Angaben zufolge kostenlos und kann auch kurzfristig bei der eigenen Versicherung angeFordert werden.
Die grüne Karte dient im Ausland zum Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Sie ist vielen Polizeibeamten im Urlaubsland vertraut. Auf der Rückseite stehen die Anschriften der Grüne-Karten-Büros, an die sich der Geschädigte wenden kann. Die Regulierung des Schadens wird dadurch erheblich leichter. 100.000 deutsche Autourlauber sind nach ACE-Schätzungen pro Jahr in einen Unfall im Ausland verwickelt.
Pflicht ist die Internationale Versicherungskarte in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Jugoslawien, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien und der Ukraine. Eine spezielle Version der Internationalen Versicherungskarte müssen Assekuranzen für die Türkei ausstellen. Gleiches gilt für Iran sowie Israel, Marokko und Tunesien. Nicht erForderlich aber empfehlenswert ist der Versicherungsnachweis in Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. In diesen Ländern gilt das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.
In einigen Ländern ist die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" zur Einreise zwar nicht notwendig, wird jedoch bei Unfällen oder Verkehrskontrollen im Ausland immer wieder verlangt. So zum Beispiel in Italien, Spanien und Tschechien. In diesen Ländern kann es mitunter passieren, dass die Polizei den Führerschein einzieht, falls keine grüne Karte mitgeführt wird.
In Kroatien werden besonders gerne Wohnwagengespannfahrer nach dem Versicherungsschutz für den Anhänger gefragt. Kann die grüne Versicherungskarte nicht vorgewiesen werden, ist eine so genannte "Grenzversicherung" abzuschließen. Um Probleme mit ausländischen Behörden zu vermeiden, sollte für Kraftfahrzeuge und auch für Anhänger eine grüne Versicherungskarte mitgenommen werden, empfiehlt der ACE. In Polen werden Kraftfahrer sogar bestraft, wenn sie ihre grüne Karte nicht vorweisen können. Neben der Geldstrafe müssen die Kosten einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für Polen sofort bezahlt werden. Andernfalls droht Führerscheinentzug und die Festsetzung des Fahrzeugs.
In vielen Ländern, wie etwa Griechenland, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechien und Türkei, liegen die Mindestdeckungssummen des Kfz-Haftpflichtschutzes deutlich unter dem deutschen Niveau, hier empfiehlt sich der Abschluss einer zeitlich begrenzten Kaskoversicherung. Bei Reisen in den asiatischen Teil der Türkei muss dieser Gültigkeitsraum auf der grünen Karte speziell vermerkt sein. Wer mit dem Auto nach Russland reist, muss dort eine separate Haftpflichtversicherung abschließen, die grüne Versicherungskarte findet dort keine Akzeptanz.