Busse mit mehr als 6 Meter Länge dürfen vom 01. Juli an bis zu 4 Rückfahrscheinwerfer montieren.
Die Leuchten zum zusätzlichen Anbau – zwei am Heck und jeweils eine pro Fahrzeugflanke – müssen mit dem Typprüfzeichen 00AR und dem E1-Zeichen versehen sein und dürfen nur in einer bestimmten Höhe angebracht werden.
Wie der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart weiter mitteilte, wird die Regeländerung der Zulassungsbestimmungen mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beim Rückwärtsfahren begründet. Untersagt sind demnach künftig Nebelscheinwerfer sowie so genannte Arbeitsscheinwerfer, wenn sie zum Ausleuchten des rückwärtigen Bereichs eingesetzt werden.
Der ACE hält Irritationen durch das neue Scheinwerferlicht nicht für ausgeschlossen, wenn Busse beim nächtlichen Rückwärtsrangieren etwa auf Parkplätzen für andere Verkehrsteilnehmer den Anschein erwecken, sie würden vorwärts fahren.