"Die erste Sperrung einer Bundesstraße wegen Mautausweichverkehr wird in Bayern an der B 8 in Niederbayern angeordnet. Dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger in den Orten an der B 8 zwischen Straßkirchen und Osterhofen entsprechen vor Lärm und Abgasen geschützt", teilt Innen
MINIster Dr. Günther Beckstein am 02. Juni 2006 mit. Die B 8 verläuft in diesem Bereich weitgehend parallel zur Autobahn A 3. Seit Einführung der Maut hat sich der Lastwagenverkehr teilweise von der Autobahn auf die B 8 verlagert.
Um den Mautausweichverkehr wieder zurück auf die Autobahn zu bringen, wird in Richtung Passau die Einfahrt in die B 8 für den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen am Knoten B 8/ B 20 bei Aiterhofen sowie an der Anschlussstelle Plattling-West gesperrt. In Richtung Regensburg erfolgt die Sperrung an der Kreuzung B 8/ Staatsstraße 2115 (Arbinger Kreuzung) bei Osterhofen sowie ebenfalls an der Anschlussstelle Plattling-West. "Sobald die derzeitigen Straßenbauarbeiten in diesem Bereich abgeschlossen sind, womit in den kommenden Wochen zu rechnen ist, wird die entsprechende Beschilderung aufgestellt", so Beckstein.
Aufgrund einer von Bayern gestarteten Initiative hat der Bund mit Wirkung vom 31.12.2005 die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Strecken mit starkem Mautausweichverkehr für Lkw über 12 Tonnen gesperrt werden können. Da sich eine Sperrung weiträumig und vielfältig auswirkt, müssen die Straßenverkehrsbehörden die einzelnen Belange sorgfältig abwägen und die Zustimmung der Bezirksregierung zur Anordnung der Sperrung einholen. Die Regierung von Niederbayern hat nun am 01. Juni 2006 auf Antrag der Landratsämter Straubing-Bogen und Deggendorf zur Sperrung der B 8 bayernweit die erste Zustimmung erteilt.