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Kein Bremsmanöver wegen Tauben
Eine auf der Fahrbahn sitzende Taube rechtfertigt kein riskantes Bremsmanöver. So steht es in einem Urteil des Amtsgerichts in Solingen (Az: 10 C 49/03), von dem der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) durch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) erfuhr. Im vorliegenden Fall war eine Autofahrerin an einer Kreuzung beim Wechsel der Ampelfarbe auf Grün losgefahren. Gleich danach bremste sie jedoch abrupt ab, um eine auf der Straße sitzende Taube nicht zu überrollen. Eine nachfolgende Fahrerin konnte nicht mehr stoppen und fuhr auf das Vorderfahrzeug auf. Sie traf nach Auffassung des Gerichts die überwiegende Schuld, weil sie den Sicherheitsabstand missachtet hatte und nicht rechtzeitig bremste. Allerdings müsse auch ihre tierliebende Unfallgegnerin mithaften. Wegen der möglichen höheren Sachschäden und der Gefährdung von Menschen stelle eine Taube "keinen zwingenden Grund zum Bremsen dar".
Diese lebensfremde und jedem Tierschutzgedanken zuwiderlaufende Begründung wird vom ARCD kritisiert, obwohl ja bekannt ist, dass Oberlandesgerichte auch schon früher bei Igel, Katzen, Wildenten und anderen Tieren auf der Fahrbahn ähnlich entschieden haben. Die meisten Kraftfahrer bremsen in solchen Fällen jedoch reflexhaft und ohne lange nachzudenken, um Lebewesen nicht zu gefährden oder gar zu töten. Es ist nach Auffassung des ARCD zuviel verlangt, wenn Fahrzeuglenker in Bruchteilen von Sekunden abwägen sollen, ob sie ein Tier kaltblütig überfahren sollen. Ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und eine der Situation angepasste Geschwindigkeit seien allemal bessere Maßnahmen zur Unfallverhütung.
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