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Verkehrsrecht 100 km/h für Wohnanhänger

Auto & Recht


100 km/h für Wohnanhänger

Wohnanhänger dürfen auch künftig als Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit bis zu 100 km/h fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit Oktober 1998 galt, wurde jetzt vom VerkehrsMINIsterium bis zum 31.Dezember 2006 verlängert. Wie bisher müssen bestimmte technische AnForderungen an das Zug- und Hängerfahrzeug, wie spezielle Reifen, ABS, Spezialaußenspiegel, ein vorgeschriebenes Masse-/Gewichtsverhältnis und die Erteilung einer technischen Prüf-plakette erfüllt werden. Seit Einführung von Tempo 100 (vorher 80 km/h) verschlechterte sich nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Unfallsituation für Fahrzeuggespanne nicht. Trotzdem will das VerkehrsMINIsterium die Ausnahmeverordnung noch nicht gänzlich unbefristet in die StVO übernehmen. Man wolle die Entwicklung weitere drei Jahre beobachten und die Zeit nutzen, um technische Vorgaben zu optimieren und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Für Halter von Wohnmobilen brachte eine Änderung zur StVO schon ab 1. November 2003 Erleichterungen: Caravans bis 3,5 Tonnen brauchen künftig erst im dritten Zulassungsjahr und dann alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung (HU). Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen bis zum achten Zulassungsjahr nur alle zwei Jahre und dann jährlich zu den Prüfern.


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