Vom Juni 2004 an sollen die Gebühren für die Ausstellung von Kraftfahrzeugpapieren voraussichtlich um mindestens 50 Cent angehoben werden, teilte der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart mit. Dem Club liegt ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundesverkehrs
MINIsteriums vor. Da aber Länder, Landkreise und Kommunen über die bundeseinheitliche Gebührenordnung hinaus noch eigene Gebühren erheben und deren Höhe weitgehend selbst bestimmen können, sind nach ACE-Angaben Mitnahmeeffekte der öffentlichen Hand nicht auszuschließen. Der Club warnte in diesem Zusammenhang vor einem unbegründeten Drehen an der Gebührenschraube. "Etwaigen Mehraufwand können die Behörden anders kompensieren",
Forderte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Nach seinen Worten liegt der durch Gebühren bei der Fahrzeugzulassung erwirtschaftete Kostendeckungsgrad schon heute häufig bei weit über 100 Prozent. Der ACE-Sprecher verwies außerdem auf die Begründung der Verordnung, in der versprochen werde, dass es zu keinen Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau komme. Nach einer aktuellen Erhebung des Clubs schwanken die von Kommunen erhobenen Gebühren für einen Fahrzeugbrief gegenwärtig zwischen 21,50 Euro (Stuttgart) und 44, 50 Euro (Berlin). Nach der Bundesverordnung wäre für die Zuteilung eines Fahrzeugbriefes derzeit ein Betrag in Höhe von lediglich 3,60 Euro fällig. In der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" hat der ACE insgesamt 573 unterschiedliche Gebührentatbestände gezählt.
Fahrzeugdokumente wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollen künftig mit "fälschungserschwerenden Merkmalen" versehen werden, berichtete der ACE weiter. Die internen Kosten für den Austausch der noch bevorrateten alten Fahrzeugbriefvordrucke betrügen schätzungsweise 600.000 Euro. Dieser Betrag müsste vom Kraftfahrtbundesamt übernommen werden. Wegen der höherwertigen Absicherung des neuen Fahrzeugscheins würden aber den örtlichen Zulassungsbehörden pro Dokument rund 50 Cent mehr abverlangt. Diese Kosten würden vermutlich per Verwaltungsgebühr auf Verbraucher abgewälzt. Die neuen Fahrzeugbriefe lassen nach Darstellung des ACE nur noch zwei Haltereintragungen zu. In den bisherigen Dokumenten sind bis zu sechs Einträge für einen Wechsel der Fahrzeugeigentümer möglich. Damit müssen sich mehr Gebrauchtwagenkäufer als je zuvor beim Kraftfahrzeugerwerb einen komplett neuen Fahrzeugbrief besorgen, erläuterte der ACE. Die neue Verordnung über Kfz-Zulassungsdokumente geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bis Anfang Juni 2004 in deutsches Recht übertragen werden muss.