Der ACE Auto Club Europa rät Verbrauchern, beim Kauf neuer Winterreifen den gleichen Maßstab anzulegen wie dies der Bundesgerichtshof in seinem jüngsten Neuwagenurteil (Urteil vom 15. 10. 03 – VIII ZR 227 / 02) getan hat.
Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass ein Auto nicht mehr "fabrikneu" ist, wenn es mehr als ein Jahr nach Herstellung verkauft wird. "Dieses Kriterium gilt nach unserer Überzeugung grundsätzlich auch bei Autoreifen", sagte ACE-Justitiar Volker Lempp am Mittwoch in Stuttgart.
Juristen des Autoclubs erwarten, dass es auch bei Autoreifen früher oder später zu einer Revision der bisherigen Rechtsprechung kommt. Schließlich seien Reifen entscheidende Teile eines Kraftfahrzeugs. Das höchstrichterlich gesetzte Zeitlimit für die Verwendung der Bezeichnung "fabrikneu" beziehe die am Auto montierten Reifen selbstverständlich mit ein. Derzeit gingen einzelne Gerichte allerdings davon aus, dass es noch statthaft ist Autoreifen als neu zu verkaufen, wenn sie seit ihrer Herstellung sogar älter als zwei Jahre sind, erläuterte der ACE (Urteil des AG Witten vom 21.05.2002, Az. 15 C 599/01).
Das exakte Herstellungsdatum des Reifens können laut ACE Konsumenten auch selbst ermitteln. Es ergibt sich aus der so genannten DOT – Nummer, die sich neben vielen anderen eingeprägten Codierungen an der Reifenseite befindet. Bei einer DOT-Nummer mit vier Ziffern weisen die ersten beiden Ziffern auf die Kalenderwoche und die letzten beiden Ziffern auf das Kalenderjahr der Herstellung hin.