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Sicherheit EU-Richtlinien zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung

Auto & Recht


EU-Richtlinien zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung gelten in den meisten europäischen Staaten einheitliche Mindeststandards, insbesondere für die Sicherung von Kindern bis 1,50 Meter in Kraftfahrzeugen.

Da in Deutschland schon seit Jahren ein hohes Sicherheitsniveau in der Gesetzgebung verankert ist, war der Anpassungsbedarf der deutschen StVO (Straßenverkehrsordnung) an die EU-Richtlinie nur gering. Der ADAC hat die wichtigsten neuen Regeln, die ab sofort gelten, zusammengefasst:

  • In Kraftfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur noch so viele Personen mitgenommen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitze vorhanden sind.
  • In Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurt (zum Beispiel Oldtimer), dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Diese Neuerung gilt nicht für Busse, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste ausdrücklich zugelassen ist.
  • Kinder unter drei Jahren dürfen in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt überhaupt nicht befördert werden. Ab drei Jahren dürfen sie nur auf der Rückbank Platz nehmen, solange sie kleiner sind als 1,50 Meter. Dies gilt ebenfalls nicht für Busse.
  • Wenn aus Platzgründen auf der Rücksitzbank die Verwendung einer dritten Kinderrückhalteeinrichtung nicht möglich ist, kann ein drittes Kind ab einem Alter von drei Jahren mit dem Erwachsenengurt ohne Kindersitz gesichert werden. Dies sollte aber nach einem dringenden Rat des ADAC nur in Ausnahmefällen geschehen!
  • Ältere Kindersitze, die noch nicht mit der Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 gekennzeichnet sind, dürfen ab 08. April 2008 nicht mehr verwendet werden.

Aufgrund zahlreicher nationaler Ausnahmen, können die Regelungen im europäischen Ausland geringfügig abweichen. Wenn Kinder auf der Urlaubsreise jedoch wie in Deutschland vorgeschrieben gesichert werden, kann es im europäischen Ausland keine Probleme geben.


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