Urlauber, die im Gastland mit dem Auto unterwegs sind, sollten sich rechtzeitig über die dortigen Verkehrsvorschriften informieren. Denn, wer gegen ausländische Verkehrsregeln verstößt, wird mitunter kräftig zur Kasse gebeten. Wie die vom ADAC aktualisierte Bußgeldliste zeigt, gelten im Ausland zum Teil erheblich höhere Bußgeldsätze als in Deutschland.
Wie auch hierzulande, zählt in den meisten europäischen Ländern Alkohol am Steuer zu den schwerwiegendsten Verkehrssünden und wird mit entsprechend hohen Geldbußen belegt. Finnland und Schweden verhängen dabei Spitzenbeträge von 15, beziehungsweise 30 Tagessätzen, was ungefähr einem halben oder ganzen Monatsverdienst entspricht. Dabei liegen die zulässigen Promillegrenzen in einigen Ländern wie etwa in Norwegen (0,2) oder Schweden (0,2) deutlich unter der in Deutschland erlaubten Höchstgrenze von 0,5 Promille. In Estland, Lettland, Kroatien, Rumänien, der Slowakei und Ungarn herrscht striktes Alkoholverbot am Steuer.
Auch scheinbar harmloses Falschparken kann die Urlaubskasse erheblich belasten. In Spanien kosten Parkknöllchen bis zu 90 Euro und in Irland ab 80 Euro aufwärts. Für zu schnelles Fahren muss noch tiefer in die Tasche gegriffen werden. In Norwegen werden für eine Überschreitung von 20 km/h mindestens 400 Euro fällig. Auch in Island, Finnland, Schweden, Belgien, Italien und in der Schweiz beginnen die Geldbußen für Temposünder im dreistelligen Euro-Bereich.
Wie bisher können Verkehrssünden nur im Besuchsland selbst geahndet werden. Im europäischen Ausland verhängte Bußgelder werden in Deutschland auch dieses Jahr noch nicht vollstreckt. Eine Ausnahme bildet Österreich. Hier gibt es seit Jahren ein entsprechendes Abkommen. In den übrigen Ländern wird versucht, Verkehrsverstöße sofort zu ahnden und die Urlauber unmittelbar zur Kasse zu bitten. In Spanien wird dem Verkehrssünder bei Bußgeldern bis 150 Euro dabei ein Sofortzahlungsrabatt von 30 Prozent gewährt.
Das kosten Verkehrssünden im Ausland
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