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Verkehrsrecht Österreich bestraft bei Missachtung des Tagfahrlichtgebots

Auto & Recht


Österreich bestraft bei Missachtung des Tagfahrlichtgebots

Wer es als Kraftfahrer in Österreich versäumt, auch tagsüber das Licht einzuschalten, muss demnächst mit Strafe rechnen.

Darauf hat der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart hingewiesen. Vielen deutschen Autourlaubern seien die neuen Regeln im Nachbarland noch nicht geläufig. Die Lichtpflicht wurde dort am 15. November 2005 eingeführt.

Neu ist jetzt, dass vom Karsamstag an (15. April 2006), Fahrzeuglenker mit 15 Euro förmlich bestraft werden können, wenn sie das Tagfahrlichtgebot missachtet haben. Bei einer Strafanzeige drohen sogar bis zu 5.000 Euro, zitierte der ACE aus einer Mitteilung des österreichischen Automobilclubs ARBÖ.

Die Pflicht, auch tagsüber mit Licht zu fahren gilt laut ACE in der benachbarten Alpenrepublik für mehrspurige Fahrzeuge uneingeschränkt und nicht nur auf Autobahnen. Vorgeschrieben ist entweder Abblendlicht oder das so genannte Tagfahrlicht ("Daytime Running Lights").

Der ACE will hierzulande unter dem Motto "Mach mich an" für Licht am Tag im Straßenverkehr werben. Die Aktion soll im Mai bundesweit unter anderem mit Verkehrszählungen gestartet werden. In Deutschland gibt es bislang keine verbindliche Regelung zum Tagfahrlicht, sondern lediglich eine Empfehlung des BundesverkehrsMINIsters. Gestützt auf ein Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen, versprechen sich Unfallverhütungsexperten von der Einführung einer Lichtpflicht einen spürbaren Rückgang der Zahl der Verkehrsunfälle und der Verkehrsopfer.


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