Mit Nachdruck kritisiert der ADAC die von der Bundesregierung beschlossene Besteuerung von Biokraftstoffen. Insbesondere ist die steuerliche Ungleichbehandlung von Biokraftstoffen nicht nachvollziehbar und daher strikt abzulehnen. Nach dem neuen Energiesteuergesetz, das das bisherige Mineralölsteuergesetz ablöst, soll ab 01. August 2006 beigemischter Biokraftstoff künftig mit 15 Cent je Liter besteuert werden, Biokraftstoff in Reinform jedoch nur mit zehn Cent je Liter. Der Automobilclub
Fordert die Regierung auf, den Steuersatz einheitlich auf zehn Cent festzulegen.
Ganz entschieden kritisiert der ADAC in diesem Zusammenhang die geplante Beimischungspflicht von Biokraftstoff. Bereits heute mischt die Mineralölwirtschaft auf freiwilliger Basis ihren Produkten bis zu fünf Prozent Biokraftstoff bei. Dies hat sich nach Ansicht des ADAC auch bewährt. Eine Zwangsbeimischung von Biokraftstoffen wäre daher unnötig und führte angesichts der gleichzeitigen Aufhebung der Steuerbefreiung zu einer weiteren Verteuerung von Kraftstoff.
Der Club begrüßt, dass im selben Gesetz die steuerliche Begünstigung von Erdgas bis zum Jahr 2020 bestätigt wurde. Bedauerlich ist allerdings, dass die Begünstigung von Autogas nicht wie erwartet über das Jahr 2009 hinaus verlängert wurde.