Autofahrer sollten sich jetzt auf Schnee und Matsch, Rutschgefahr und schlechte Sicht einstellen und ihren Fahrstil den sich ändernden Witterungsverhältnissen anpassen. Was man in der kalten Jahreszeit beachten sollte, hat der ADAC zusammengestellt.
Vor dem Losfahren müssen Scheiben und Außenspiegel von Schnee und Eis befreit werden. Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro bestraft werden, außerdem droht bei einem Unfall eine Mitschuld. Völlig unnötig ist es, den Motor minutenlang im Stand laufen zu lassen. Davon wird es im Wageninneren nicht schneller warm und zugefrorene Scheiben tauen nicht besser ab. Wer bei dieser Umweltsünde ertappt wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Vorsicht auch vor Dachlawinen: Warnen Schilder vor einer entsprechenden Gefahr und das geparkte Auto wird von herabstürzenden Schneemassen beschädigt, trägt man einen Teil des Schadens selbst.
Wie der ADAC mitteilt, müssen Autofahrer zugeschneite Verkehrszeichen nicht eigenhändig säubern, um die Bedeutung erkennen zu können – die Polizei drückt bei Verstößen meist ein Auge zu. Keine Ausrede gibt’s bei Schildern, die anhand der Form zu identifizieren sind wie etwa ein Stop-Schild. Von ortskundigen Autofahrern wird erwartet, dass sie Verkehrszeichen kennen, auch wenn eine dicke Schneehülle sie umgibt.
Sind auf bestimmten Straßen Schneeketten vorgeschrieben, bedeutet das Stopp für alle Kraftfahrzeuge ohne Ketten – auch dann, wenn sie Allradantrieb haben. Wer ohne die erForderliche Ausrüstung unterwegs ist, riskiert laut ADAC ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Weisen Schilder auf kreuzende Pisten oder Loipen hin, muss man damit rechnen, plötzlich wegen Wintersportlern bremsen zu müssen. Bei Unfällen haftet der Fahrer mit. Wird im Gebirge auf Lawinen- oder Steinschlaggefahr aufmerksam gemacht, sollten sich Autofahrer dort nicht länger als nötig aufhalten. Wer hier parkt, tut dies auf eigenes Risiko.