Seit Anfang 2006 wird Kindern bis zum 16. Lebensjahr nur noch der elektronisch lesbare und fälschungssichere Kinderreisepass ausgestellt. Dieser ist nach Angaben des ADAC vom ersten Tag der Ausstellung bis zum 10. Lebensjahr gültig und kann bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden. Unabhängig vom Alter des Kindes, ist für den Kinderreisepass ein Lichtbild vorgeschrieben. Ab dem 16. Lebensjahr benötigen Kinder einen normalen Reisepass.
Die alten Kinderausweise werden von den Behörden nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Wenn es für die Einreise in ein Land erForderlich ist, kann der alte, aber noch gültige Kinderausweis nachträglich mit einem Lichtbild versehen werden. Dies ist für einigen Reiseländer wie z. B. Kroatien, Rumänien und Bulgarien auch für Kinder unter zehn Jahren erForderlich. Die Behörden der USA verlangen grundsätzlich von allen Reisenden einen maschinenlesbaren Reisepass bzw. Kinderreisepass.
Um den neuen Kinderreisepass zu beantragen, muss man sich direkt an die für den Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde wenden. Für die Ausstellung des Ausweises benötigt die Behörde die Geburtsurkunde des Kindes, die Reisepässe oder Personalausweise der Eltern, sowie ein aktuelles Lichtbild, das den AnForderungen der neuen Fotomustertafel entspricht. Ab dem 10. Lebensjahr ist außerdem die persönliche Vorsprache des Kindes wegen der eigenhändigen Unterschrift notwendig. Die Kosten für den Kinderausweis liegen bundesweit einheitlich bei 13 Euro für die Erstausstellung und 6 Euro bei einer Verlängerung.
In diesem Zusammenhang weist der ADAC darauf hin, dass Kinder wie Erwachsene bei einer Auslandsreise verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.