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Verkehrsrecht Lichtpflicht in Tschechien ab Juli 2006

Auto & Recht


Lichtpflicht in Tschechien ab Juli 2006

Vom Juli 2006 an führt die Tschechische Republik das sogenannte Tagfahrlicht ein. Wie der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart mitteilte, muss das Abblendlicht am Tage für alle Kraftfahrzeuge ganzjährig eingeschaltet werden. Bisher galt die Lichtpflicht lediglich zwischen Oktober und März. Bei Verstoß war ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig, oft wurde schon direkt hinter der Grenze kontrolliert. Kraftfahrer müssen in Tschechien ein Set mit Ersatzglühbirnen für das Fahrzeug mitführen, teilte der ACE weiter mit. Bei Nichtbeachtung drohe eine gebührenpflichtige Verwarnung von ca. 10 Euro.

Unabhängig von der neuen Regelung in der Tschechischen Republik, befürwortet der ACE eine Pflicht zur Beleuchtung auch am Tage. Der Club hatte sich im vergangenen Jahr ausdrücklich hinter den Appell des damaligen BundesverkehrsMINIsters Manfred Stolpe (SPD) gestellt, auch in Deutschland tagsüber immer Abblendlicht einzuschalten. Damit ließe sich die Zahl der Straßenverkehrsunfälle deutlich reduzieren. Der ACE verwies auf europäische Studien, wonach im Falle von Tagfahrlicht europaweit knapp zwei Millionen Straßenverkehrsunfälle jährlich vermieden werden könnten. Das bedeute 155.000 weniger Verletzte und 5.500 weniger Verkehrstote im Jahr.

Neben Ungarn und Österreich wäre Tschechien das dritte nicht-skandinavische Land, in dem eine Lichtpflicht am Tage eingeführt würde. Eine regelrechte Lichtpflicht besteht nach ACE-Angaben in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien und Ungarn. In Finnland und Ungarn kommt diese Vorschrift nur im außerörtlichen Straßenverkehr zum Tragen. In Italien ist Abblendlicht am Tage speziell auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgeschrieben. Polen, Litauen und die Slowakische Republik kennen die Lichtpflicht am Tage derzeit nur während der Wintermonate.

Im Bereich Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht ist es nach Ansicht des ACE besser, gesamteuropäische Regelungen anzustreben, statt immer mehr unterschiedliche nationale Vorschriften einzuführen. Sonst gerate Europa zu einem verkehrsrechtlichen Flickenteppich.


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