In Zukunft benötigen Sie ab Juli 2004, wenn Sie mit Ihrem Haustier, ob Hund, Katze oder Frettchen in ein anderes EU-Land reisen möchen, zwar einen standartisierten, aber dennoch speziellen Reisepass für Ihr Haustier.
Eingeführt wird der in Englisch und in der jeweiligen Amtssprache ausgestellte, ca. 100 x 152 mm große Reisepass, um die derzeit 15 verschiedenen Regelungen der verschiedenen EU-Länder nun durch nur eine einheitliche Regelung zu vereinfachen. Mit diesem Standardausweis sollen die von EU-Mitgliedsstaaten geForderten Bescheinigungen für Ihr Tier entfallen können.
Der mit dem europäischen Sternenbanner ausgestellte Ausweis für Ihren Vierbeiner soll größtmögliche Auskunft über vorgeschriebene Impfungen und den Gesundheitszustand Ihres Haustieres geben und wird ausschließlich von einem Tierarzt oder Amtstierarzt ausgestellt. Allerdings können neben dem Nachweis über eine Tollwut-Impfung auch weitere Impfungen in dem Haustier-Reisepass angegeben und die gesundheitliche Vorgeschichte Ihres Tieres vermerkt werden.
Neben den Angaben zu Ihrem Tier, wie Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum Haartyp und Farbe, müssen die Vierbeiner zur eindeutigen Identifizierung einen implantierten Mikrochip unter der Haut oder eine Tätowierung tragen.
Wir weisen darauf hin, dass durch diesen Haustier-Reisepass keine ungehinderte Einreise von einem EU-Land nach Großbritannien, Irland und Schweden möglich wird. Je nach Herkunftsland des Tieres gelten für diese Länder weiterhin besondere Quarantänevorschriften. Ebenso verlangt das Vereinigte Königreich und auch Irland außerdem einen Nachweis, dass das Tier frei von Zecken und Bandwürmern ist.
Sollten Sie also Ihren Vierbeiner gerne auf Ihre Reise mitnehmen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich über die Einreisebedingungen und aktuellen Vorschriften des jeweiligen Landes bereits weit im Vorfeld zu erkundigen und zu informieren.