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Info Ablehnende Entscheidung zum Mauterstattungs-Verfahren

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Ablehnende Entscheidung zum Mauterstattungs-Verfahren

Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel ihre ablehnende Entscheidung zum Mauterstattungsverfahren bekannt gegeben. "Wir bedauern die Entscheidung der Kommission außerordentlich. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung werden wir diese intensiv rechtlich prüfen. Dabei behalten wir uns alle rechtlichen Schritte vor, das schließt auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein", sagte BundesverkehrsMINIster Wolfgang Tiefensee heute in Berlin.

Bei einer Klage gegen die Kommissionsentscheidung sei jedoch zu berücksichtigen, dass eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bei einer normalen Verfahrensdauer erst in etwa zwei Jahren zu erwarten wäre. "Wir sollten nicht nur über die Klage diskutieren", sagte der MINIster. Als Alternative ist auch ein Paket aus verschiedenen Elementen möglich, zum Beispiel die Kfz-Steuer auf das europarechtlich vorgegebene Mindestmaß zurückzuführen. "Damit ist ein Entlastungsvolumen von rund 125 Millionen Euro verbunden. EU-Steuerkommissar Kovâcs hat Hinweise gegeben, dass dieser Weg die Unterstützung der Kommission fände", so Tiefensee.

Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat vom Mai 2003 hatte das BundesverkehrsMINIsterium den Auftrag, parallel Alternativen zum Mauterstattungsverfahren zu prüfen und alle notwendigen Vorarbeiten voranzutreiben. Diesem Auftrag ist der BundesverkehrsMINIster nachgekommen. Zu den geprüften Alternativen gehören neben der Kfz-Steuersenkung auch Investitionszuschüsse für die Anschaffung der umweltfreundlichsten Lkw (Lkw mit Euro V-Standard). Die Fördersumme könne insgesamt rund 100 Millionen Euro pro Jahr betragen. "Das Programm ist schon erarbeitet, es könnte der Kommission sofort vorgelegt werden. Auch dazu haben wir bereits positive Signale aus Brüssel erhalten." Beide Alternativen sind im Detail mit den Güterverkehrsverbänden besprochen.

"Das Für und Wider der nun anstehenden Möglichkeiten einschließlich einer Klage gilt es sorgfältig abzuwägen. Deshalb werde ich mich auch morgen mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) über das weitere Vorgehen beraten", so Tiefensee.


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