Die niedersächsischen Zulassungsstellen händigen bei Neuzulassungen und Ummeldungen seit März 2004 Kraftfahrzeugscheine grundsätzlich nur dann aus, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer vorlegt. "Das Lastschrifteinzugsverfahren ist ein Erfolgsmodell. Innerhalb von nicht einmal zwei Jahren konnten 20 Vollzeitstellen eingespart werden", sagte Finanz
MINIster Hartmut Möllring am heutigen Donnerstag. Aus dem Wegfall der Stellen ergeben sich Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro.
Das Niedersächsische FinanzMINIsterium hatte im Laufe des Jahres 2003 festgestellt, dass sich die Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bis zum 31. Dezember 2002 auf 21,5 Millionen Euro summierten bei einem Kraftfahrzeugsteueraufkommen von damals circa 775 Millionen Euro. Und die zwangsweise Einziehung der Rückstände verursachte einen immens hohen Verwaltungsaufwand, weil sich die Rückstände auf rund 100.000 Einzelfälle verteilen. Das Kabinett hatte daher im Dezember 2003 eine Verordnung verabschiedet, nach der Kraftfahrzeugscheine grundsätzlich nur nach Vorlage einer Einzugsermächtigung ausgehändigt werden dürfen.
"In der kurzen Zeit seit Einführung des Lastschrifteinzugsverfahrens mussten mehr als 212.000 Mahnungen weniger ausgestellt und versendet werden. Das entlastet die Steuerverwaltung erheblich", fuhr der MINIster fort. Mehr als 2,5 Millionen Halter steuerpflichtiger Kraftfahrzeuge nutzten bis Ende 2005 das Einzugsverfahren. Das entspricht einer Quote von 52,5 Prozent. Nach einer Prognose des Niedersächsischen FinanzMINIsteriums können sich die oben genannten Personaleinsparungen nach vollständiger Einführung des Einzugsverfahrens sogar verdoppeln. "Aber", schloss Möllring, "es profitiert ja nicht nur das Land von dem neuen Verfahren. Es bietet auch Halterinnen und Haltern Vorteile: Die Zahlung erfolgt reibungslos, kostenfrei und immer pünktlich, so dass keine Säumniszuschläge entstehen können."