Gerade mal eine Woche nach Jahresbeginn sind dem Umweltbundesamt bereits 54 Überschreitungen der täglichen Feinstaubgrenzwerte gemeldet worden. Betroffen sind 28 Städte, von denen viele im vergangenen Jahr zu den Spitzenreitern bei der Feinstaubbelastung gehörten. So wiesen in den vergangenen Tagen beispielsweise Berlin, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Bremen und Leipzig zu hohe Konzentrationen von gesundheitsgefährdendem Feinstaub auf. Alle diese Orte hatten im Laufe des letzten Jahres die maximal erlaubte Zahl von 35 Überschreitungen um mehr als 100 Prozent übertroffen.
Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: "Schon in den ersten Tagen des neuen Jahres zeigt sich, dass Feinstaub auch weiterhin in vielen Städten Deutschlands die Gesundheit der Menschen bedroht. Die Bundesregierung muss deshalb endlich das ihre tun, um die Belastung mit krankmachenden Partikeln im ganzen Land zu senken. Die morgen beginnende Kabinettsklausur ist eine gute Gelegenheit, längst überfällige Maßnahmen zu beschließen."
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) Fordert die Regierung auf, sich auf ein wirksames Modell zur steuerlichen Förderung von Rußfiltern für Dieselfahrzeuge festzulegen. Dabei müssten wie von der alten Regierung versprochen Neufahrzeuge mit Partikelfilter rückwirkend für das Jahr 2005 steuerlich begünstigt werden. Für die Nachrüstung von Gebrauchtwagen mit geregelten Partikelfiltern, die genauso gute Schadstoffwerte wie Neuwagen erreichen, sei zudem eine angemessene Förderung in Höhe von 600 Euro notwendig. Dies wirke zugleich als Konjunkturprogramm für die mittelständischen Autozulieferer.
Um die fiskalischen Belastungen auszugleichen, solle ein Malus für Neufahrzeuge ohne Filter früher als von Schwarz-Rot geplant eingeführt werden. "Nachdem im Dezember endlich die technischen Vorgaben für Partikelfilter festgelegt wurden, muss deren Förderung nun schnellstmöglich starten", verlangt Gehrmann.
Ebenso überfällig sei die Regelung einer schadstoffabhängigen Kennzeichnung von Fahrzeugen. Eine solche Plakettenverordnung erFordere ein differenziertes Modell, das den Unterschied zwischen Dieselfahrzeugen mit und ohne Filter deutlich mache. Das leiste beispielsweise die Vorlage des BundesumweltMINIsteriums aus 2005. Die vom Bundesrat ins Spiel gebrachte Variante für die Kennzeichnungsverordnung lehnt der VCD dagegen entschieden ab.
Gehrmann: "Es ist falsch, eine grüne Plakette lediglich an der Schadstoffnorm Euro 4 festzumachen, wie es aus dem Bundesrat geFordert wird. Denn dann würden moderne Diesel-Pkw freie Fahrt haben, egal ob sie über einen Filter gegen feinste Rußpartikel verfügen oder nicht. Damit würde den Kommunen die Möglichkeit genommen, Rußemittenten gezielt aus besonders belasteten Zonen zu verbannen."