Der ADAC appelliert eindringlich an den Bundesrat, die Verordnung über partikelreduzierte Kraftfahrzeuge im Interesse des Umweltschutzes nicht zu verzögern. Eine genaue Festlegung der Grenzwerte ist die technische Voraussetzung, um Nachrüstfilter zur Verhinderung von Partikelemissionen durch Dieselabgase herstellen zu können. Erst wenn die Grenzwerte feststehen, kann die Industrie mit der Produktion der er
Forderlichen Filter beginnen.
Der Erfolg einer Nachrüstung hängt wiederum von der geplanten und im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Förderung ab. Der ADAC hat bereits Anfang 2005 darauf hingewiesen, dass diese Förderung dringend notwendig ist, um den Altbestand von rund neun Millionen Dieselfahrzeugen sauberer zu machen. Die Finanzierung könnte nach Ansicht des Clubs über Steuermehreinnahmen erfolgen, die dem Fiskus aus dem Ende der Euro-4-Förderung zufließen.
Angesichts der zu erwartenden Umrüstkosten von rund 500 Euro pro Fahrzeug Fordert der ADAC eine steuerliche Förderung in Höhe von 300 Euro, um einen entsprechenden Anreiz bei den Autofahrern zu schaffen. Die Erfahrungen mit dem Katalysator in den 80er Jahren haben gezeigt, dass solche steuerlichen Anreize sehr gut geeignet sind, neue, saubere Technologien schnell im Markt zu verbreiten.