Mittlerweile hat es sich bei den Autofahrern herumgesprochen, dass das Telefonieren im Auto nur noch mit Freisprechanlage erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nur wenige Autofahrer wissen allerdings, dass es auch untersagt ist, andere Funktionen des Handys während der Fahrt zu nutzen. Der ADAC hat einige immer wieder gestellte Fragen zum Handy zusammengestellt.
Muss man das Handy ausschalten, wenn man ohne Freisprecheinrichtung im Auto fährt?
Nein, aber es ist dann verboten, während der Fahrt das Handy zu bedienen oder ein Gespräch anzunehmen.
Muss eine Freisprechanlage fest einbaut sein, oder reicht auch ein Head-Set?
Ein Telefon mit Head-Set, also Mikro und Kopfhörer am Ohr, erfüllt die gesetzlichen Vorschriften. Aus Sicherheitsgründen sind Head-Sets mit Bluetooth und Handys mit Sprachsteuerung zu empfehlen.
Muss das Handy in Kombination mit einem Head-Set unbedingt in einer fest montierten Halterung aufbewahrt werden oder darf es auch auf dem Beifahrersitz oder auf der Mittelkonsole?
Es spielt keine Rolle, wo es liegt, so lange der Fahrer das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen muss. Das Betätigen der Tasten allein ist nicht verboten.
Darf man während der Fahrt ein Handy zum Beispiel als Kamera oder Diktiergerät benutzen?
Nein. Auch wenn das Diktieren oder Fotografieren nichts mit Telekommunikation zu tun hat, handelt es sich bei diesen Zusatzfunktionen dennoch um die Benutzung eines Mobiltelefons, die das Halten in der Hand erForderlich macht. Jede Benutzungsart des Handys ohne Freisprechanlage verbietet der Gesetzgeber. Erlaubt ist dagegen die Benutzung eines speziellen Diktiergerätes.
Gilt das Handy-Verbot auch für Funkgeräte?
Nein. Funkgeräte werden vom Handyverbot nicht erfasst, da sich das Verbot nur auf das öffentliche Fernsprechnetz bezieht. Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Benutzen eines Funkgerätes weniger vom Verkehr ablenkt.
Darf man das Handy bedienen, wenn man im Stau steht?
Ja, aber nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Eine Ausnahme gibt es übrigens, bei der man das Handy auch während der Fahrt in die Hand nehmen darf: Nämlich dann, wenn man es nur an einen anderen Platz legen will. (OLG Köln, Beschluss vom 23.8.2005, DAR 2005, s.695)