Wer ab Januar 2006 einen Neuwagen kauft, sollte sich nach einem Rat des ADAC beim Verkäufer unbedingt nach der Abgasnorm erkundigen und sich diese im Kaufvertrag bestätigen lassen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen innerhalb der EU Neuwagen unter 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht nur noch mit Abgas-Standard Euro 4 zugelassen werden. Neufahrzeuge, die nur Euro 3-Norm erfüllen, brauchen bis Ende 2006 für die Erstzulassung eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Um die notwendigen Ausnahmegenehmigungen kümmert sich allerdings der Fahrzeughersteller. So erfährt der Käufer nicht automatisch, welche Schadstoffklasse sein Neufahrzeug erfüllt.
In der Praxis kann dies dazu führen, dass der betreffende Käufer in den kommenden Jahren von Beschränkungen betroffen ist. So könnten beispielsweise Umwelt-Verordnungen in Kraft treten, die die Benutzung von Fahrzeugen mit älteren Abgasnormen einschränken. Auch ein höherer Wertverlust beim Wiederverkauf ist nicht auszuschließen, ebenso wie Nachteile bei der Besteuerung.
Nach Informationen des ADAC gibt es im aktuellen Neuwagen-Lieferprogramm immerhin noch rund 200 Euro-3-Angebote. Darunter sind auch so bekannte Modelle wie der VW Sharan in der 1.9 TDI Version, der Volvo S 40 2.0 D und der Ford Galaxy TDI. Weitere Beispiele für Fahrzeuge, die im nächsten Jahr unter die Ausnahmeregelung fallen würden, sind der Kia Carens 2.0 CRDi, der Jaguar S-Type 3.0 oder der Land Rover Freelander TD4S sowie ein Auslaufmodell von Mercedes, der Vaneo 1,9.