Rechzeitig gesehen werden und frühzeitig Gefahren erkennen ist im Straßenverkehr Grundvoraussetzung für eine angemessene Reaktion, wie etwa eine Notbremsung oder ein eventuelles Ausweichmanöver. Deshalb sollten Kraftfahrer ihre Beleuchtungsanlage regelmäßig kontrollieren. Besonders aber in den Wintermonaten, wenn morgens und abends mit Licht gefahren wird und es auch am Tage häufig so dunkel ist, dass das Licht eingeschaltet werden muss, bedeutet eine defekte Beleuchtung ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
Die einwandfreie Funktion der Blinker kann man allein etwa durch das Einschalten der Warnblinkanlage überprüfen. Ein zu schnelles Blinken deutet übrigens fast immer auf ein defektes Lämpchen hin. Auch Front- und Heckleuchten sowie die Rückfahrleuchten lassen sich durch das Herumgehen ums Fahrzeug ohne fremde Hilfe checken. Zur Kontrolle der Bremsleuchten kann man sich mit einem reflektierenden Garagentor helfen oder sich der Spiegelwirkung eines großen Schaufensters bedienen. Einfacher geht es da, wenn man die Beleuchtungsanlage vor dem Losfahren zu zweit überprüft.
Muss eine Lampe am Scheinwerfer ausgetauscht werden, sollte die neue Glühlampe beim Einschrauben mit einem Taschentuch angefasst werden, raten die GTÜ-Experten. Sonst bleiben nämlich Reste des natürlichen Handschweißes auf dem Glaskolben zurück, die beim Anschalten verdampfen und langfristig die Reflektoren erblinden lassen. Ist die Abdeckscheibe des Scheinwerfers schon mal abgenommen, kann sie auch gleich gereinigt werden. Denn nur eine saubere Lampenabdeckung gewährt eine maximale Lichtausbeute.
Kommt der Verdacht auf, dass ein Scheinwerfer zu hoch oder zu tief eingestellt ist, sollte in jedem Fall eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Denn dort kann ermittelt werden, ob es sich tatsächlich nur um eine falsche Einstellung handelt oder möglicherweise etwa durch einen unbeobachteten Parkrempler die Aufhängung der Leuchteneinheit beschädigt wurde. Kostenlose Lichttest gibt es übrigens noch im ganzen Monat Oktober bei Werkstätten und Sachverständigenorganisationen.
Wer mit mehreren Personen und viel Gepäck unterwegs ist, sollte vor Fahrtantritt an die Scheinwerferverstellung denken und diese entsprechend neu justieren. Genaue Angaben hierzu gibt es in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Außerdem mahnen die Experten von der GTÜ, die Nebelschlussleuchte aufgrund ihrer Blendwirkung wirklich nur bei einer Sichtweite von unter 50 Metern einzuschalten. Und dann nicht vergessen, sie anschließend wieder auszuschalten. Sonst sind zehn Euro fällig.