Die von der Bundesregierung geplante Änderung der StVO, die die Autofahrer verpflichtet bei winterlichen Witterungsverhältnissen nur noch mit geeigneten Reifen am Straßenverkehr teilzunehmen, soll bereits zum 01. Januar 2006 in Kraft treten. Bisher war der Mai 2006 im Gespräch. Der Starttermin ist nach Ansicht des ADAC zu kurzfristig, weil sich jetzt Millionen von Autofahrern zusätzlich innerhalb weniger Wochen mit Winterreifen eindecken müssen. Das könnte nach Ansicht der ADAC-Experten zumindest bei einzelnen Reifengrößen zu Lieferengpässen führen.
Der Automobilclub kritisiert auch die schwammigen Formulierungen der neuen Verordnung. Darin wird lediglich davon gesprochen, dass die "Ausrüstung" (insbesondere die Bereifung) an die Witterungsverhältnisse anzupassen sei. Weder der Begriff Reifen, noch der Ausdruck Witterungsverhältnisse ist näher definiert.
Während die Änderung der StVO schon zum 01. Januar in Kraft treten soll, werden bei Verstößen vorerst keine Bußgelder kassiert. Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit).