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Recht Österreich: Lichtpflicht am Tag

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Österreich: Lichtpflicht am Tag

Ab 15. November müssen Autofahrer in Österreich ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Dies gilt laut ADAC auch für ausländische Fahrzeuglenker. Wer künftig in eine Verkehrskontrolle gerät, kommt zunächst mit einer Ermahnung davon. Erst ab 15. April 2006 müssen Lichtmuffel ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen.

Die Lichtpflicht am Tag gilt schon seit längerem in folgenden Ländern:

  • Dänemark (Bußgeld 70 Euro bei Verstoß),
  • Estland (35 Euro),
  • Finnland (50 Euro),
  • Island (60 Euro),
  • Italien (33 Euro),
  • Kroatien 40 Euro),
  • Lettland (15 Euro),
  • Norwegen (180 Euro),
  • Schweden (55 Euro),
  • Slowenien und Ungarn (jeweils 40 Euro).

In Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Außerortsstraßen vorgeschrieben.

In Polen, Litauen, der Slowakei und Tschechien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht während der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und in Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit, Verstöße gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet.


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