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Verkehrsrecht Tempo 100 für Wohnanhänger dank StVO

Auto & Recht


Tempo 100 für Wohnanhänger dank StVO

Deutlich mehr Caravan-Besitzer als bisher können ab sofort auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen Tempo 100 fahren. Dies ist einer neuen Verordnung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verdanken, die zunächst bis Ende 2010 befristet ist.

Wichtigste Neuerungen zur bisherigen Tempo-100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der festgeschriebenen Gespannkombinationen. Unter Beachtung bestimmter Kriterien ist dann ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich. Darüber hinaus können Käufer ihre Tempo-100-Plakette künftig direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs beantragen. Der bürokratische Aufwand wird somit deutlich reduziert.

Der ADAC begrüßt diese Neuregelung, die es ermöglicht, dass jetzt rund 80 Prozent aller Caravans auf Autobahnen Tempo 100 fahren dürfen. Dadurch soll es den Fahrern dieser Gespanne möglich sein, die auf 80 km/h begrenzten Lkw zu überholen. In diesem Zusammenhang regt der Automobilclub auch an, Tempo-100-Gespanne vom auf einigen Streckenabschnitten geltenden Überholverbot auszunehmen und das entsprechende Verkehrszeichen 1048-11 zu ändern.


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