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Verkehrsrecht Verkehsstrafen in Österreich drastisch erhöht

Auto & Recht


Verkehsstrafen in Österreich drastisch erhöht

Kraftfahrer, die in Österreich unterwegs sind, müssen von sofort an bei Verkehrsdelikten mit drastisch erhöhten Verkehrstrafen rechnen.

Wie der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart mitteilte, wurden die Strafobergrenzen für Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz mit Wirkung von diesem Freitag an von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht. Da die Strafhöhe nicht nach der Schwere des Delikts gestaffelt wurde, kann dieses Strafmaß im Extremfall auch beispielsweise bei Nichttragen einer Warnweste erhoben werden, teilte der ACE unter Berufung auf Angaben seines Partnerclubs ARBOE mit.

Auch wer als Lenker eines Pkws mit schweren technischen Mängeln aufgegriffen wird, kann jetzt mit 2.180 Euro belangt werden. Bisher betrug die Höchststrafe lediglich 726 Euro.

Wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert hat, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro statt 21 Euro rechnen und kommt dementsprechend nicht mit einer bloßen Verwarnung ("Organmandat") davon, so der ACE.

Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich von sofort an erlaubt, auch bei guten Sichtverhältnissen die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Alle bisherigen Beschränkungen des Nebellichtes auf Nebel bzw. schlechte Sichtverhältnisse und enge Straßen wurden aufgehoben. Der ACE wies darauf hin, dass mit Österreich ein Abkommen über die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen besteht. Daher können sich deutsche Kraftfahrer auch nicht durch "Flucht über die Grenze" vor den höheren Bußgeldern retten.


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