Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
24.11.2024, 21:45 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Verkehrsrecht Fahren auf der Autobahn

Auto & Recht


Fahren auf der Autobahn

Die Autobahnen sind statistisch gesehen Deutschlands sicherste Straßen. Wenn es dennoch zu Stress und Ärger kommt, dann liegt das häufig an zwei Fehlern, mit denen sich die Autofahrer gegenseitig das Leben schwer machen. Zum einen halten sich zu wenige Autofahrer an das Rechtsfahrgebot, zum anderen bahnen sich manche Zeitgenossen mit Lichthupe und dichtem Auffahren rücksichtslos den Weg durch den Verkehr. Damit das Klima auf unseren Autobahnen besser wird, hat der ADAC die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

Generell gilt: Fahrzeuge müssen immer die rechte Fahrspur benutzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 25 Euro – auch wenn die Autobahn frei ist und niemand behindert wird. Kommt noch eine Behinderung dazu, wird also ein Schnellerer grundlos am Überholen gehindert, drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Dies gilt auch, wenn der Hintermann sich nicht an ein bestehendes Tempolimit hält.

Eine Ausnahme zum Rechtsfahrgebot gibt es allerdings. Ausschließlich auf dreispurigen Autobahnen und dort nur dann, wenn auf der rechten Spur hin und wieder ein Fahrzeug fährt, ist der Fahrer nicht gezwungen von der Mittelspur nach rechts auszuweichen.

Nach dem Überholen muss man sich so bald wie möglich wieder rechts einordnen, ohne den Langsameren zu behindern. Allerdings braucht man seine Spur nur dann freizugeben, wenn man nach dem Überholen mindestens 10 bis 20 Sekunden lang ohne zu bremsen auf dem rechten Fahrstreifen weiterfahren kann.

Wer drängelt, nötigt oder gar rechts überholt, riskiert hohe Strafen. So wird beispielsweise zu dichtes Auffahren (weniger als 1/10 des halben Tachoabstandes) bei mehr als Tempo 130 mit 150 Euro, vier Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Wer sich über andere Verkehrsteilnehmer ärgert, sollte nicht stur auf seinem vermeintlichen Recht beharren, gelassen bleiben und im Zweifel auch mal auf sein Vorrecht zu verzichten.


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Fahren mit Gespann: Verhalten in gefährlichen Situationen
Fahren unter Medikamenten-Einfluss kann Führerschein kosten
Urteil: Erwachsene Radfahrer fahren unerlaubt auf dem Gehweg
Urteil: Taxifahrerin darf mit Hörgerät wieder fahren
Ab sofort erweiterte Bundesregelung für begleitetes Fahren

Lesen Sie mehr aus dem Resort Verkehrsrecht