Selbst kleinere Vergehen können für Autofahrer in den Alpenländern verhältnismäßig teuer werden. So beispielsweise, wenn auf Fahrten in die jeweiligen Wintersportgebiete die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit außerorts um bis zu 20 km/h überschritten wird oder man auf Bergstraßen Schneeketten ignoriert, obwohl diese vorgeschrieben sind. Der ADAC hat diese und andere typische Verkehrssünden in der kalten Jahreszeit und die dafür fälligen Geldbußen aufgelistet:
Schweiz:
Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: 250 Schweizer Franken (umgerechnet 165 Euro).
Fahrzeug vorwärmen durch laufenden Motor: 60 Franken (40 Euro).
Wintergepäck verdeckt Schilder und Beleuchtungen: 60 Franken (40 Euro).
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: 105 Franken (70 Euro)
Frankreich:
Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: ab 90 Euro.
Trotz Schneefalls ohne Abblendlicht gefahren: ab 68 Euro.
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 35 Euro.
Rückleuchten defekt - kein Warndreieck hinten am Fahrzeug: ab 68 Euro.
Österreich:
Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: ab 21 Euro.
Überholen bei ungenügender Sicht (Nebel, dichtes Schneetreiben): mindestens 36 Euro.
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 36 Euro.
Italien:
Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: mindestens rund 140 Euro .
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab rund 70 Euro.