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Verkehrssünden Verkehrssünden in den Alpen

Auto & Recht


Verkehrssünden in den Alpen

Selbst kleinere Vergehen können für Autofahrer in den Alpenländern verhältnismäßig teuer werden. So beispielsweise, wenn auf Fahrten in die jeweiligen Wintersportgebiete die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit außerorts um bis zu 20 km/h überschritten wird oder man auf Bergstraßen Schneeketten ignoriert, obwohl diese vorgeschrieben sind. Der ADAC hat diese und andere typische Verkehrssünden in der kalten Jahreszeit und die dafür fälligen Geldbußen aufgelistet:

Schweiz:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: 250 Schweizer Franken (umgerechnet 165 Euro).
Fahrzeug vorwärmen durch laufenden Motor: 60 Franken (40 Euro).
Wintergepäck verdeckt Schilder und Beleuchtungen: 60 Franken (40 Euro).
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: 105 Franken (70 Euro)

Frankreich:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: ab 90 Euro.
Trotz Schneefalls ohne Abblendlicht gefahren: ab 68 Euro.
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 35 Euro.
Rückleuchten defekt - kein Warndreieck hinten am Fahrzeug: ab 68 Euro.

Österreich:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: ab 21 Euro.
Überholen bei ungenügender Sicht (Nebel, dichtes Schneetreiben): mindestens 36 Euro.
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 36 Euro.

Italien:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: mindestens rund 140 Euro .
Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab rund 70 Euro.


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