Vom 01. bis 31. Oktober bieten die Service-Center von TÜV SÜD einen kostenlosen Lichtcheck. Der Schwerpunkt der diesjährigen Aktion ist die Leuchtweite und ihre korrekte Einstellung.
Wenn die Tage wieder kürzer werden, ist gut sehen und gesehen werden ohne zu blenden besonders wichtig: Deshalb bietet TÜV SÜD vom 01. bis 31. Oktober an allen TÜV Service-Centern einen kostenlosen Lichttest. Wenn Dunkelheit, Nebel und Nässe die Sicht behindern, müssen Scheinwerfer, Abblendlicht und Rückleuchten einwandfrei funktionieren. Nur dann kann der Fahrer auf kurvigen Strecken die Übersicht behalten, Verkehrsschilder oder Hindernisse rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren. Auch von anderen Verkehrsteilnehmern wird ein Auto mit intakter Beleuchtung schneller bemerkt und richtig eingeschätzt. Die Experten des größten deutschen Auto-TÜV prüfen unter anderem Rücklichter und Schweinwerfer und stellen diese korrekt ein. Für den bestandenen Lichttest gibt es eine Plakette.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Aktion steht ein kleines Rädchen am Armaturenbrett, das oft sehr stiefmütterlich behandelt wird und von dessen Existenz mancher Autofahrer nicht einmal weiß: Die Leuchtweitenregulierung. Ein kleines Rädchen mit großer Wirkung: Bei ungünstig verteilter Beladung, zum Beispiel mit schwerer Last im Kofferraum oder voll besetzter Rückbank, muss die Leuchtweite nachreguliert werden, andernfalls wird der Gegenverkehr geblendet. Ist das Auto wieder entladen, sollte man dies wieder korrigieren, sonst leuchten die Scheinwerfer nachts nur noch den Bereich unmittelbar vor dem Auto aus – viel zu wenig, um auf Hindernisse rechtzeitig reagieren zu können. Vor allem bei Autos, die von mehreren Fahrern benutzt werden, sollte man beim Einsteigen auch mal einen Blick auf die Leuchtweitenregulierung werfen.
Diesen Blick auf das kleine Rädchen werfen die Sachverständigen von TÜV SÜD nun beim kostenlosen Lichtcheck. Denn die angeblich nicht korrekte Einstellung der Scheinwerfer hat ihre Ursache nicht selten in dem kleinen Rädchen, das nach der Urlaubsfahrt nicht mehr verstellt wurde.
Übrigens gehören die Besitzer von Fahrzeugen mit Xenonscheinwerfern nicht zur "Rädchen-Fraktion". Für diese Scheinwerfer ist eine automatische oder dynamische Weitenregelung Pflicht.