Autobesitzer müssen sich noch in diesem Jahr auf eine Reihe rechtlicher Änderungen einstellen. Wie der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart mitteilte, wird es bereits vom 01. Oktober an für Neuwagen nahezu fälschungssichere Fahrzeugbriefe geben. Damit trägt Deutschland entsprechenden EU-Richtlinien Rechnung.
Neue Fahrzeugpapiere
In den neuen Dokumenten soll die Zahl der möglichen Haltereintragungen (Vorbesitzer) von bislang sechs auf zwei eingeschränkt werden. Das Papier erfüllt auf diese Weise die verschärften Vorschriften zum Datenschutz. Für Gebrauchtwagenkäufer führt dies mit Blick auf bislang identifizierbare Vorbesitzer zu einer spürbaren Einschränkung der Transparenz, merkte der ACE an. Nach Angaben des Clubs kostet eine Umschreibung der Papiere auf den neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) 10,20 Euro und auf den neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) 27,10 Euro. Weitere Informationen über die Höhe von Gebühren etwa für Papiere beim Neuwagenkauf, können Verbraucher demnächst bei den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen erfragen.
Vorschrift zur Winterausrüstung
Möglicherweise noch vor Beginn der nächsten Wintersaison wird es laut ACE zu einer neuen Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (§ 2, Absatz 3a StVO) kommen. Darin sollen Autofahrer verpflichtet werden, ihr Fahrzeug mit Winterausrüstung auszustatten. Der dem Bundesrat vorliegende Verordnungsentwurf des BundesverkehrsMINIsteriums hat laut ACE folgenden Wortlaut: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage...". Der ACE hält die hinter dieser Vorschrift stehende Absicht aus Gründen einer verbesserten Verkehrssicherheit für berechtigt. In der Praxis würden vermutlich aber noch eine Reihe juristischer Fragen aufgeworfen. Beispielsweise existierten derzeit keinerlei gesetzliche Normen, wie ein Winterreifen beschaffen sein müsse. Auch bei der Frage, ob tatsächlich winterliche Wetterverhältnisse herrschten, gebe es einen breiten Korridor für unterschiedliche Interpretationen. So gesehen handele es sich bei der StVO-Novelle um eine weiche Vorschrift für einen möglicherweise harten Winter, betonte der ACE.
Gruppenfreistellungsverordnung für Händler
Vom 01. Oktober an dürfen Autohersteller ihren Händlern kein abgegrenztes Vertriebsgebiet mehr zuweisen. Mit dieser von der EU betriebenen Marktöffnung im Rahmen der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung, können Händler europaweit Autos verkaufen, Filialen eröffnen und Ersatzteile bei allen Herstellern ordern. Diese Form der Deregulierung dürfte den Interessen der Konsumenten entgegenkommen. Der ACE schließt nicht aus, dass unter anderem die Preise für Neuwagen und Originalersatzteile auch hierzulande stärker unter Druck geraten.