Die Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (
BMW AG) hat den Vorstand am 12.05.2005 ermächtigt, über die Börse eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung für den Rückkauf gilt bis zum 11.11.2006. Der von der
BMW AG gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion im XETRA-Handel ermittelten Kurs nicht um mehr als 10% überschreiten und nicht um mehr als 10% unterschreiten.
In Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12.05.2005 hat der Vorstand der BMW AG am 20.09.2005 ein Aktienrückkaufprogramm über die Börse beschlossen.
Im Rahmen dieses Programms werden Stammaktien im Umfang von bis zu 20.232.722 Stück, d.h. bis zu 3% des Grundkapitals erworben werden. Inwieweit die BMW AG über diesen Umfang hinaus weitere Rückkäufe innerhalb des aktuellen Ermächtigungsrahmens tätigen wird, ist noch nicht entschieden.
Der Erwerb erfolgt zum Zweck der späteren Einziehung der Aktien und Herabsetzung des Grundkapitals.
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines oder mehrerer Wertpapierhäuser oder Kreditinstitute, die ihre Entscheidung über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der BMW AG treffen.