Ein Neufahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn der Händler statt der vereinbarten Farbe Schwarz ein Neufahrzeug in einem Schwarzton mit "erheblicher Blaustichigkeit" ausliefert. Auf dieses Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 12 O 493/04) hat jetzt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe aufmerksam gemacht.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte ein Kunde ein Fahrzeug in der Farbe "carbonschwarz-metallic" bestellt. Ein Sachverständiger bestätigte später, dass es sich "sowohl objektiv nach der Farbzusammensetzung als auch subjektiv für den Betrachter um einen Blau- statt einen Schwarzton" handele. Das Gericht gab dem Schadensersatzbegehren des Käufers statt mit der Begründung, dass das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit habe.
Unter anderem wurde in der Begründung des LG Aachen darauf hingewiesen, dass der Verkäufer es versäumt habe, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Farbe "carbonschwarz-metallic" seit Jahren eine gewisse Blaustichigkeit habe. Dies sei bekannt gewesen. Der Händler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.