Auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt herrscht oft reger Betrieb. Wenn sich Kunden mit Einkaufswagen zwischen den Autos hindurchschlängeln, kann es leicht zu einem Blechschaden kommen. In diesem Fall trägt nach Angaben der AXA Versicherung die Kraftfahrt- oder private Haftpflichtversicherung die Kosten.
Macht sich zum Beispiel der Einkaufswagen beim Beladen des Autos selbstständig und beschädigt ein anderes Fahrzeug, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die finanziellen Folgen auf. Denn der Beladevorgang gehört immer zum Gebrauch des Fahrzeugs. Wer nicht mit dem Auto unterwegs ist und einen Pkw beschädigt, beispielsweise beim Schieben des Einkaufswagens, ist durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Zeugen sind wichtig
Ist ein Unfall passiert, sollte der Verursacher möglichst auf den Besitzer des Autos warten. Einen Zettel mit dem Namen zu hinterlassen reicht nicht aus. Außerdem ist es ratsam sich Namen und Telefonnummer von Zeugen zu notieren, eine Skizze des Unfallortes zu zeichnen und so bald wie möglich die Versicherung über den Vorfall zu informieren, so die Experten der AXA. Bei Streitigkeiten mit dem Fahrzeughalter empfiehlt es sich die Polizei zu rufen.