Die steigenden Spritpreise führen zu verstärkten Hamsterkäufen in grenznahen Ländern mit niedrigeren Benzinkosten. Ist der Tank voll, wird der Kraftstoff in Kanister gefüllt. Das birgt Risiken – zum einen für die Gesundheit, zum anderen für den Geldbeutel. Wer beim Hamstern erwischt wird, muss an Ort und Stelle Steuern nachzahlen.
In Deutschland muss die mitgeführte Menge eine Reservemenge sein – maximal 20 Liter. Bei Lkw sind es etwa 60 Liter. Wer einen Benziner fährt, aber Diesel einführt, muss zahlen, auch wenn weniger als 20 Liter mitgeführt wurden. Hier sieht der Zoll die Fahrt nicht als privat, sondern gewerblich an.
Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. Das heißt, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Dies ist wichtig, damit schädliche Benzindämpfe nicht in das Innere des Autos gelangen. In jedem Fall muss der Kanister gegen Umfallen gesichert werden. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen.
Reservekraftstoff muss bei der Einreise in bzw. aus Nicht-EU-Staaten verzollt werden. Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen mehr. Die erlaubte Menge an Reservesprit im Kanister ist jedoch von Land zu Land verschieden. In Österreich dürfen 10 Liter und in Polen 20 Liter mitgeführt werden. In Luxemburg ist die Mitnahme von Benzinkanistern generell verboten.
Wer nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land (wie z. B. der Schweiz) einreist, darf maximal 10 Liter im Kanister mitführen. Die erlaubte Spritmenge darf in keinem Fall auf mehrere Kanister aufgeteilt werden, egal ob bei Einreise aus einem EU- oder nicht EU-Land.