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Sicherheit EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz ab 01. Oktober

Auto & Recht


EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz ab 01. Oktober

Von der EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz sind die meisten Neuwagen noch meilenweit entfernt. Dies zeigt eine aktuelle ADAC-Untersuchung von 99 Fahrzeugen, die bei Aufpralltests bereits nach den neuen Grenzwerten geprüft wurden. Wenig erfreuliche Bilanz: Mehr als die Hälfte der getesteten Fahrzeuge (54) erreicht von maximal vier Sternen (36 Punkte) gerade mal einen einzigen (1 bis 9 Punkte). Drei Sterne und damit befriedigende Werte (19 bis 27 Punkte) erreichen nur neun Fahrzeuge. Fazit: Es gibt noch viel für die Autoindustrie zu tun, damit angefahrene Fußgänger weniger schwer verletzt werden.

Laut ADAC können Veränderungen an Design und Karosserie viel für den Fußgängerschutz bewirken: zum Beispiel Motorhauben aus weicherem Material, nachgebende Stoßfänger (Bestnoten für Citroen C4, Honda FR-V, Mercedes Benz A-Klasse, Opel Zafira, SEAT Altea, VW Passat), entschärfte Haubenkanten (gute Ergebnisse für SEAT Altea, Opel Tigra, VW Golf) und aktive Motorhauben. Diese schnellen im hinteren Bereich bei einem Zusammenstoß nach oben, schaffen damit Knautschzone und können so die Aufprallkräfte um bis zu 90 Prozent reduzieren.

ADAC-Experten gehen davon aus, dass sich durch einen verbesserten Fußgängerschutz die Zahl der tödlich verunglückten Fußgänger um etwa die Hälfte senken ließe. 2003 ereigneten sich auf deutschen Straßen rund 35.000 Unfälle mit Fußgängern, dabei verloren 838 Fußgänger ihr Leben.

Die EU-Richtlinie gilt in der ersten Phase zunächst für alle ab 01. Oktober neu entwickelten Modelle. Diese Autos (Gesamtgewicht weniger als 2.500 Kilo) müssen einen so genannten Komponententest bestehen. Bei diesem schlagen nachgebildete Körperteile eines Menschen mit 40 km/h auf den Frontbereich des Fahrzeugs auf. Bestimmte Grenzwerte für Beine und Kopf dürfen beim Aufprall nicht überschritten werden. In den Jahren 2010, 2013 und 2015 wird die EU-Richtlinie noch einmal schrittweise erweitert und verschärft.

Der ADAC ist der EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz weit voraus. Nach den EU-Kriterien, die ab 2015 für alle zugelassenen Neufahrzeuge gelten, testet der Automobilclub schon heute.


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