Urlauber, die ihren Wohnwagen länger als sechs Monate in Kroatien stehen haben, müssen sich nach einer Information des ADAC bis zum 30. September 2005 entscheiden, ob sie ihn beim kroatischen Zoll anmelden und dafür Zollgebühren bezahlen. Ansonsten müssen sie ihn ausführen. In den vergangenen Jahren wurde es geduldet, dass Urlauber ihren Wohnwagen dauerhaft in Kroatien abstellen, ohne Einfuhrzoll zu zahlen.
Bei der Verzollung betragen die Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen aus europäischer Produktion 22 Prozent des Zeitwertes, der vom einführenden Zollamt festgelegt wird. In vielen Fällen ist die Einfuhrabgabe geringer als Abbau, Inbetriebsetzung und Überführung kosten würden.
Weitere zehn Prozent Zoll fallen an, wenn es sich bei dem Wohnwagen um ein außereuropäisch produziertes Modell handelt, für das kein Ursprungsnachweis vorgelegt werden kann. Der ADAC rät allen Campern, rechtzeitig den so genannten Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) beim Hersteller anzuFordern.