Eltern, die ihren jugendlichen Kindern das Fahren im Rahmen des Programms "Begleitetes Fahren mit 17" ermöglichen wollen, sollten zuvor ihre Kfz-Versicherungspolice überprüfen. Darauf weist der ADAC hin. Denn viele Kunden haben bei der Versicherung angegeben, dass nur Personen über 23 Jahre mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Steuern nun die 17-jährigen Kinder das Auto, droht Ärger mit dem Versicherer.
Hintergrund: Die Kfz-Versicherer berechnen ihre Tarife nach einer Reihe von Merkmalen – so unter anderem nach dem Alter der Fahrer, der jährlich gefahrenen Kilometerleistung, ob eine Garage oder selbstgenutztes Wohneigentum vorhanden ist. Ändern sich einige dieser Merkmale, ist der Versicherte verpflichtet, dies dem Versicherungsunternehmen zu melden, damit daraufhin eine neue Versicherungsprämie festgelegt werden kann.
Vergisst der Versicherungsnehmer diese Meldung, können die Unternehmen zum Teil drastische Strafprämien verlangen. Zudem werden die Versicherten rückwirkend nach den neuen Tarifmerkmalen zur Kasse gebeten.
Der ADAC rät, regelmäßig die im Versicherungsvertrag gemachten Angaben zu überprüfen und mögliche Änderungen der Versicherung zu melden. So können sich zum Beispiel auch durch eine niedrigere jährliche Kilometerleistung, durch den Kauf einer Wohnung oder die Anmietung einer Garage neue Umstände ergeben, die zu einem zusätzlichen Rabatt führen.
Das "Begleitete Fahren mit 17" erlaubt Jugendlichen das Führen eines Autos bereits ab dem 17. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche mit einer Begleitperson unterwegs ist, die unter anderem das 30. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzt und nicht mehr als drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat. Einige Bundesländer haben das "Begleitete Fahren mit 17" bereits eingeführt. Bis auf Baden-Württemberg und Thüringen wollen alle anderen Länder in Kürze nachziehen.