Volkswagen hat vor dem am Dienstag stattfindenden Gütetermin im Kündigungsrechtsstreit mit Klaus-Joachim Gebauer vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichterstattung klargestellt, welche Gründe zur fristlosen Entlassung des ehemaligen Personalmanagers führten.
"Herrn Gebauer wurde gekündigt, weil er gemeinsam mit dem ehemaligen Skoda Personalvorstand Helmuth Schuster ein weltweites Netz von Tarnfirmen aufgebaut hat, um sich zum Nachteil von Volkswagen persönlich zu bereichern", erklärte der Chefsyndikus der Volkswagen AG, Michael Ganninger am Montag in Wolfsburg.
"Etwaige Verfehlungen von Herrn Gebauer im Zusammenhang mit der Abrechnung von Betriebsratsspesen sind zurzeit nicht Bestandteil des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht. Sie werden derzeit von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Antrags von Volkswagen und von der KPMG untersucht. Volkswagen Fordert Herrn Gebauer vielmehr auf, mögliche Erkenntnisse in diesem Zusammenhang der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen, um die vollständige Aufklärung voran zu treiben", fügte Ganninger hinzu.
Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten bei Spesenabrechnungen des Betriebsrats, die jetzt in der öffentlichen Debatte eine Rolle spielen, wurden erst nach der Kündigung Gebauers bekannt.
Eine gütliche Einigung in dem Arbeitsrechtsstreit sei wegen der Schwere der Verfehlungen nicht möglich.