Viele Urlauber lieben das Reisen mit dem Wohnwagen. Ärgerlich ist es, wenn ein Unfall mit dem Caravan die Ferienfreude trübt. Für Camper ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt.
Es empfiehlt es sich, die mobile Ferienwohnung gut zu versichern. Das beginnt bereits beim Kauf eines Caravans: Erst wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, gibt es die Zulassung. "Die Police greift besonders dann, wenn der Wohnwagen zum Unfallzeitpunkt vom Auto abgekoppelt ist: zum Beispiel wenn er auf dem Campingplatz ins Rollen gerät und dabei eine Person verletzt", erklärt AXA-Experte Thomas Jaeckel.
Versicherungsschutz europaweit
Verursacht der Autofahrer mit Pkw und Caravan einen Unfall, haftet auch die Pkw-Haftpflicht. Sie erstattet die Kosten des Geschädigten - in Europa und allen Ländern der Europäischen Union. Um Unfallschäden am eigenen Wohnwagen abzudecken, empfiehlt es sich, eine Caravan-Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Teilkasko haftet, wenn der Wohnwagen durch Wind und Wetter - etwa durch einen Sturm oder Hochwasser - beschädigt wird.
Schutz des Inventars wichtig
Das fest eingebaute Inventar, etwa Betten oder Schränke, sowie das Vorzelt können in der Regel im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert werden. Das muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden. Die Versicherung berechnet dafür einen zusätzlichen Beitrag. Teile der beweglichen Einrichtung, etwa der Fernseher, Geschirr oder Kleidung, können mit einer speziellen Campingversicherung abgesichert werden.
So lassen sich beim Fahren mit dem Campingwagen Unfälle vermeiden:
- Beim Beladen des Wohnwagens auf die zulässige Höchstlast achten und das Gewicht gleichmäßig verteilen
- Niemals Personen im Anhänger transportieren
- Beim Überholen von Bussen und Lkw großzügigen Seitenabstand halten
- Auf stark abschüssigen Straßen besonders langsam fahren
- Angebote spezieller Fahrsicherheitstrainings nutzen