Der Fall: Ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn nähert sich. Die einzige Chance, dem Fahrzeug Platz zu machen, ist für den Autofahrer das Ausweichen auf den Fußweg. Doch dabei geht die Felge des Fahrzeuges zu Bruch. Müssen Kraftfahrer so etwas beim Platzmachen in Kauf nehmen?
Die Antwort der Führerscheinexperten von DEKRA: "Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn sind Verkehrsteilnehmer nach Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verpflichtet, sofort Platz zu machen. Das kann bedeuten, auf Seitenstreifen, notfalls auch auf Gehwege auszuweichen. Meist reicht es aber aus, mit Rücksicht auf die jeweilige Verkehrslage äußerst rechts heranzufahren und dort vorübergehend anzuhalten oder die Fahrt sehr langsam fortzusetzen. In jedem Fall geht die Verkehrssicherheit Dritter dem Interesse des Einsatzfahrzeuges vor. Das bedeutet auch, dass Kraftfahrer keinesfalls waghalsige Manöver ausführen müssen, bei denen sie selbst oder ihr Fahrzeug Schaden nehmen könnten. Zudem sind die Fahrer von Einsatzfahrzeugen geschult und nehmen auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht." Kommt es trotz aller Umsicht zu einem Unfall, sollte man die Polizei hinzuziehen. Der Schaden wird unter Umständen über die Versicherung des Einsatzfahrzeuges reguliert.